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„Krisen Task Force“ für insolvenzgefährdete Mitglieder von Verbundgruppen

Die Auftragsbestände vieler Unternehmen sind abgearbeitet, Zahlungsrückstände und Zahlungsausfälle von Kunden häufen sich. Oftmals ist kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden. Die Folge: Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe, (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz. Die noch nicht ausgestandene Krise an den Finanzmärkten und ein Konjunkturrückgang sorgen nicht nur in der Industrie, sondern zunehmend auch im mittelständischen und kooperierenden Handels- und Dienstleistungsgewerbe für steigende Insolvenzen. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden in Deutschland fast 17.000 (+ 14%) Insolvenzanträge von Unternehmen registriert. Für 2009 wird mit insgesamt 35.000 Unternehmensinsolvenzen gerechnet, für 2010 mit einem weiteren Anstieg auf fast 40.000.

Verbundgruppen sehen sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten trotz ausgefeilter Debitorenmanagement-Systeme oft nicht ausreichend in der Lage, eine valide rechtliche Aussage zum unternehmerischen und finanziellen „status quo“ ihrer Anschlusshäuser zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Vielzahl von teilweise haftungsrelevanten Fragen:

  • Ab wann sollte die Delkrederehaftung für Mitglieder abgelehnt werden?
  • Führt Überschuldung automatisch zur Insolvenz?
  • Welche Bedeutung hat eine positive Fortführungsprognose?
  • Welche Pflichten, welche Möglichkeiten bietet das Insolvenzrecht?
  • Welche krisenverhindernden Maßnahmen (Umwandlung, Kapitalerhöhung, Share/Asset Deals, außergerichtlicher Vergleich, Übertragende Sanierung etc.) sind möglich? Welche Risiken bestehen jeweils?
  • Wie kann die unternehmerische Entscheidung der Verbundgruppe vor dem Hintergrund der Haftung von Vorstand und AR abgesichert werden?

Ab sofort bietet die ServiCon eine neue, exklusive Beratungsleistung für diesen wichtigen Bereich an — die „ServiCon Krisen Task Force“ für insolvenzgefährdete Mitglieder von Verbundgruppen, eine speziell für den Krisenfall initiierte Gruppe von Rechtsexperten des ServiCon Anwaltsnetzes, die im Fall der Fälle kurzfristig und bundesweit bei Mitgliedern von Verbundgruppen vor Ort eine Klärung der Sach- und Rechtslage vornimmt und eine konkrete Handlungsempfehlung gibt.


Die Leistungen im Überblick:

  • Prüfung der aktuellen Unternehmenssituation (Erst-Check) durch Rechtsexperten des ServiCon Anwaltsnetzes (Insolvenzrechtler mit kaufmännischer Expertise)
  • Feststellung des „status quo“: Insolvenzreife bereits eingetreten? Bei Überschuldung: positive Fortführungsprognose? Fortführungsgutachten? Planinsolvenz möglich? Sanierungsmaßnahmen?
  • Prüfungsdauer: ½ Tag beim Händler vor Ort
  • Kurzfristige Einsetzung der Task Force möglich (3-4 Tage Vorlaufzeit)
  • Händler trägt vorab anhand einer Checkliste notwendige Unterlagen zusammen
  • Hinzuziehung des örtlichen Steuerberaters des Händlers möglich
  • Ziel: Prognose, konkrete Handlungsempfehlung an Händler und Verbundgruppe,
  • Pauschales Gesamthonorar: EUR 1.200,- zzgl. MWSt.


Die Vorteile:

  • Die Verbundgruppe erhält über die ServiCon als neutrale Prüfinstanz valide Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zum insolvenzgefährdeten Mitglied.
  • Dadurch ist eine Absicherung der unternehmerischen Entscheidungen der Verbundgruppe möglich (vor dem Hintergrund der Haftung von Vorstand und AR)
  • Sämtliche Berater der „ServiCon Krisen Task Force“ unterhalten eine eigene Insolvenzverwaltung. Dies garantiert eine spezielle Expertise der Berater.


Die Berater-Teams:

  • Bernd Krollzig, Holger Busskamp (Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) — Team WEST
  • Dr. Volker Römermann, Axel Johnen (Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft) — Team NORD
  • Michael Schmidt, Lutz Paschen (Paschen Rechtsanwälte) — Team SÜD/OST


Ihr Ansprechpartner bei der ServiCon

RA Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 355371-39,
Fax: 0221 / 355371-50
E-Mail: m.zgaga@servicon.de

www.zgv-online.de/Service/ServiCon-eG/ServiCon-aktuell/Krisen-Task-Force-fuer-insolvenzgefaehrdete-Mitglieder-von-Verbundgruppen-E5850.htm